Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich mit dem Lingua Service Anmeldeformular (online oder per Post/Fax) oder bei kurzfristigen Anmeldungen mündlich erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lingua Service und der ausgewählten Sprachschule an. 

Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird diese innert 3 Arbeitstagen per E-mail bestätigt und ist dann definitiv. Mit Ihrer Rückbestätigung teilen Sie uns mit, ob Sie die Bestätigungsunterlagen per Post oder Email wünschen.

Sollte sich herausstellen, dass der gewünschte Sprachkurs bereits ausgebucht ist, werden wir Sie umgehend mit einem Alternativvorschlag kontaktieren. 

2. Zahlungsbedingungen

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie per Banküberweisung bezahlen können. Abhängig vom Buchungsdatum wird zunächst eine Anzahlung von mind. Fr. 300 in Rechnung gestellt. Die Schlusszahlung ist drei Wochen vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Zahlung nicht vor Kursbeginn, so behält sich Lingua Service das Recht vor, die Buchung gemäss den Rücktrittsbestimmungen unter Punkt 4 zu annullieren.

Die vollständigen Kursunterlagen erhalten Sie nach Eingang Ihrer Zahlung, spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn.

Der zu bezahlende Betrag in ausländischer Währung wird am Tag der Rechnungsstellung zum dann gültigen Wechselkurs in Schweizer Franken bzw. Euro umgerechnet.

3. Umbuchung

Für Umbuchungen vor oder während des Aufenthaltes ist die Schule berechtigt, eine Gebühr zu verlangen.  Findet die Umbuchung vor Beginn des Sprachaufenthaltes statt, werden wir diese entsprechend der Rechnungsstellung der Schule weitergeben. Nach Beginn des Aufenthaltes empfehlen wir, eine Umbuchung direkt mit der Schule zu vereinbaren. 

4. Annullierung / Buchungsrücktritt

Sollte ein Rücktritt vom gebuchten Sprachkurs gewünscht bzw. notwenig werden, so teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich schriftlich mit.

Für die Annullierung/Stornierung wird generell eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 300.—berechnet. Erfolgt die Annullation weniger als 30 Tage vor Kursbeginn entstehen folgende Kosten in Prozent des Arrangementpreises:

29 bis 15 Tage vor Kursbeginn         20% der Kurs- und Unterkunftskosten
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn           40% der Kurs- und Unterkunftskosten
7 bis 1 Tag vor Kursbeginn              80% der Kurs- und Unterkunftskosten
Kursverkürzungen gelten als Annullationen.

Nach Kursantritt sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rück-erstattungen geleistet.

Bei allen genannten Annullationsterminen gilt: Ist die Schule grosszügigerweise zu einer Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bereit, so werden wir Ihnen diese vollumfänglich weitergeben.

Appratements/Studios/Hotelzimmer unterliegen den Annullationsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort.

Annullationen aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) können Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung abdecken.

5. Reisedokumente, Visa

Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer muss sich grundsätzlich in eigener Verantwortung über die nötigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Impf- und Versicherungsbestimmungen informieren.

6. Flugbuchung

Lingua Service ist Vermittler von Flugreisen und vermittelt diese als Dienstleistung. Sie übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche die auf Flugarrangements zurückzuführen sind. Allfällige Ansprüche (verlorenes Gepäck, Unkosten wegen Verspätung, Flugannullationen, Insolvenz der Fluggesellschaft, etc.) müssen ausschliesslich an die Fluggesellschaft gerichtet werden. Bei Umbuchungen oder Annullation gelten die strikten Regeln der gebuchten Airline gemäss IATA-Vorschriften, d.h. es können bis zu 100 % des Ticketpreises verrechnet werden.

7. Versicherungen

Annullierungskosten und SOS Reiseschutz
Die Versicherung schützt den Teilnehmer/die Teilnehmerin vor den oben aufgeführten Annullierungskosten für den Sprachaufenthalt und die Flugreise im Falle von Krankheit oder Unfall vor seiner Abreise und während des Aufenthaltes (ärztliches Attest erforderlich). Die Versicherung wird auch wirksam bei Krankheit oder Unfall enger Familienangehöriger.

Sie können die Informationsbroschüre zur Reiseversicherung auf unserem Anmeldeformular bestellen. 

8. Kranken- und Unfallversicherung

Bitte klären Sie ab, ob Ihre Kranken- und Unfallversicherung die nötige Deckung für das Zielland offeriert. Bestimmte Länder verlangen eine Uebersetzung der Versicherungspolice.

9. Vorbehalte des Organisators

In Abstimmung mit unseren Partnerschulen behalten wir uns das Recht vor, einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin ohne Rückerstattung von der Schule zu weisen, falls sein/ihr Verhalten den Ablauf eines geordneten Unterrichtes verunmöglicht.  Alle damit zusammenhängenden Kosten inkl. der Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. deren Erziehungsberechtigten. Die Kursteilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für Schäden oder Verluste, die während des Kursaufenthaltes verursacht werden.

10. Verantwortlichkeit des Organisators

Lingua Service übernimmt keine Haftung für den Ausfall der Dienstleistungserbringer, falls die zugesicherten Leistungen infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, politischen Unruhen) nicht erbracht werden können. Ebenso ist sie als Vermittlungsagentur nicht haftbar zu machen bei Schäden, Verletzungen, Krankheiten und Gewaltanwendungen an Personen und Sachen.

Lingua Service haftet als Sprachreiseveranstalterin für die gewissenhafte Auswahl des Leistungsträgers (Schule), für die professionelle Organisation der Sprachreise und für eine rechtzeitige Weiterleitung der Reise- und Kursdokumente. 

11. Beanstandungen

Reklamationen sind unverzüglich dem Sekretariat der jeweiligen Schule zu melden. Wenn keine zufriedenstellende Lösung erreicht wird,  nehmen Sie Kontakt mit Lingua Service auf (nicht erst nach Rückkehr). Eingereichte Beanstandungen nach Kursende können nicht mehr akzeptiert werden. Mit der Beanstandung benötigen wir eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beschwerde an die Schule sowie evtl. Zusagen der Schulleitung. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückerstattung erfolgen. Feiertage werden nicht kompensiert oder rückerstattet.

12. Gerichtsstand

Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Chur, Schweiz.